
Projektskizzen können ab sofort und bis spätestens 29. April 2025 um 12.00 Uhr (Ausschlussfrist) online bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung eingereicht werden.
Insbesondere vor dem Hintergrund der Klimaveränderungen wird der landwirtschaftliche und außerlandwirtschaftliche Wasserbedarf steigen, woraus zunehmende Nutzungskonkurrenzen entstehen. Daher werden entlang der gesamten Wertschöpfungskette landwirtschaftlicher Erzeugnisse innovative Ansätze der Privatwirtschaft ggf. in Kooperation mit Forschungseinrichtungen in Bezug auf einen optimierten Umgang mit der begrenzt verfügbaren Ressource Wasser benötigt.
Effiziente Wassernutzung - verbesserter Wasserhaushalt – sichere Wasserwiederverwendung
Mit dem Förderaufruf werden Vorhaben zur bedarfsgerechten Wasserbewirtschaftung und zum ressourcenschonenden Bewässerungsmanagement gesucht. Zudem können innovative Lösungen zur Verbesserung des Wasserhaushalts wie z. B. durch gezielte Bodenbewirtschaftung eingereicht werden. Außerdem richtet sich die Bekanntmachung an Vorhaben zur Erschließung von bislang nicht genutzten (Ab-)Wasserströmen; dazu zählt sowohl die Speicherung von Oberflächenwasser als auch die Nutzung von Grau- und Brauchwasser bei Sicherstellung von Unbedenklichkeit für Gesundheit und Umwelt.
Voraussetzungen
Förderfähig sind Vorhaben der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung ab einem Technologiereifegrad von 3. Antragsberechtigt sind Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland. Die Antragstellung von Start-ups wird ausdrücklich begrüßt. Bei substanzieller Wirtschaftsbeteiligung sind in einem Verbund mit Unternehmen auch Hochschulen und außeruniversitäre Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland antragsberechtigt.
Weitere Informationen zur Bekanntmachung und Skizzeneinreichung finden Sie hier