Drei Projektskizzen sind bis zum Fristende am 27. November 2025 beim Modul B - Innovationsförderung - mit einem Gesamtfördervolumen von rund 2,2 Millionen Euro eingegangen. Die Ideen zu Forschungs- und Entwicklungsvorhaben greifen den insbesondere den Einsatz praxistauglicher und innovativer Technologien für die nachhaltige Weiterentwicklung von Fanggeräten und -methoden auf.
Reduktion von unerwünschtem Beifang, Geisternetze und Fischmonitoring
Die eingereichten Projektskizzen umfassen innovative Ansätze für ein automatisiertes Fischmonitoring, die Reduktion von Beifang in der Krabbenfischerei sowie die Detektion und Bergung verlorener Fanggeräte. Dafür sollen modernste Technologien und innovative Ansätze genutzt werden. Alle drei Skizzen haben dabei die ressourcenschonende Seefischerei bei gleichzeitiger Steigerung der Wirtschaftlichkeit von Fischereibetrieben im Fokus.
Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt. Im nächsten Schritt erfolgt eine fachliche Bewertung der Skizzen durch die BLE mithilfe ausgewiesener Expertinnen und Experten. Bei den vom BMLEH als förderwürdig eingestuften Skizzen erfolgt anschließend die Antragsaufforderung und ‑prüfung mit dem Ziel, erste Projekte zum vierten Quartal 2026 zu starten.
Innovative Fanggeräte und -methoden für die verantwortungsvolle Nutzung mariner Ressourcen und die Zukunftsfähigkeit der Seefischerei
Die deutsche Seefischerei steht angesichts des kritischen Zustands der Ökosysteme Nord- und Ostsee zunehmend im Fokus politischer und gesellschaftlicher Diskussionen. Innovative Fanggeräte und -methoden sind ein wichtiger Ansatzpunkt für eine umweltschonendere und nachhaltigere Seefischerei.
Mit dem Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) schafft die Bundesregierung Voraussetzungen für den Ausbau der Offshore-Windenergie, um Klimaziele zu erreichen und die Energieversorgung auf erneuerbare Quellen umzustellen. Der zunehmende Ausbau führt jedoch zu erheblichen Eingriffen in das marine Ökosystem und verstärkt Nutzungskonflikte, insbesondere mit der Fischerei, die durch den Verlust traditioneller Fanggebiete betroffen ist. Zur Abmilderung dieser Folgen sieht § 58 Abs. 2 WindSeeG finanzielle Mittel für Maßnahmen zur umweltschonenden Fischerei vor. Diese sollen die Transformation der Fischerei hin zu einer nachhaltigeren Wirtschaftsweise unterstützen und die Akzeptanz des Offshore-Ausbaus stärken.