
Innovationsprozesse sowie Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten in Unternehmen sind oft ressourcenintensiv und bergen wirtschaftliche Risiken – besonders für den Mittelstand. Gleichzeitig sind sie entscheidend für die Weiterentwicklung und Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens. Das Programm zur Innovationsförderung des BMLEH richtet sich vor allem an Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Start-ups aus der Agrar- und Ernährungsbranche. Ziel ist es, die Entwicklung wettbewerbsfähiger Produkte durch Kooperationen mit anderen Unternehmen oder wissenschaftlichen Einrichtungen zu unterstützen. Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten in den Bereichen industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung bis hin zu serienreifen Prototypen.
Förderintensitäten bis zu 80 % der Kosten verringern wirtschaftliche Risiken
Wenn mehrere Unternehmen in einem Innovationsprojekt zusammenarbeiten, kann die Förderung neben den Zuschlägen für kleine und mittlere Unternehmen um zusätzlich maximal 15 % erhöht werden, wobei die maximale Förderintensität von 80 % allerdings nicht überschritten werden darf. Voraussetzung dafür ist, dass mindestens eines der Unternehmen im Verbund ein KMU ist und keines der Unternehmen mehr als 70 % der beihilfefähigen Kosten des Verbunds trägt.
Die Förderquote eines einzelnen Unternehmens hängt von der jeweiligen Forschungskategorie und der Unternehmensgröße ab. Weitere Details dazu finden Sie hier oder im Programm zur Innovationsförderung unter Abschnitt 4.2.2.
Durch den Zuschlag soll die Kooperation von Unternehmen miteinander gefördert werden, denn die Zusammenarbeit mehrerer Unternehmen, vor allem von KMU, bietet zahlreiche Vorteile. Durch den Austausch von Fachwissen und Ressourcen können innovative Ideen gemeinsam schneller entwickelt und umgesetzt werden. Kooperationen ermöglichen insbesondere KMU, ihre Ressourcen effizienter zu nutzen, Risiken zu teilen und Zugang zu neuen Märkten oder Technologien zu erhalten. Zudem stärkt die Zusammenarbeit die Wettbewerbsfähigkeit der beteiligten Unternehmen, fördert den Know-how-Transfer und schafft Synergieeffekte, die allein schwer zu realisieren wären. Insgesamt trägt die Kooperation dazu bei, Innovationsprozesse zu beschleunigen und nachhaltiges wirtschaftliches Wachstum zu fördern. Genau dies ist das Ziel des Innovationsprogramms!
Hintergrund
Die Förderungen stellen für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft eine Beihilfe im Sinne von Art. 107 Abs. 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) dar. Die Bemessung der Förderquote erfolgt nach den Vorgaben des Unionsrahmens für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation (ABl. EU C 7388 vom 19.10.2022, S. 1).