
18 Projektskizzen sind bis zum Fristende am 3. Februar 2025 beim Projektträger BLE im Modul B (Innovationsförderung) mit einem Gesamtfördervolumen von rund 18 Millionen Euro eingegangen. Die vielfältigen Ideen zu Forschungs- und Entwicklungsvorhaben beinhalten diverse Pflanzenschutz- und Unkrautregulierungsmaßnahmen, welche dazu dienen sollen, den Pflanzenschutzmitteleinsatz in konservierenden und erosionsmindernden Anbausystemen zu reduzieren.
Lösungen für einen nachhaltigen Pflanzenschutz beim pfluglosen Anbau
Konservierende Bodenbearbeitungssysteme gelten als boden- und klimaschonend. Gleichzeitig können diese aber durch einen höheren Unkrautdruck zu einem höheren Pflanzenschutzmitteleinsatz führen. Mit den eingereichten Projektideen sollen Lösungen für einen nachhaltigen Pflanzenschutz beim pfluglosen Anbau von Acker- und Feldgemüsekulturen entwickelt werden.
Um sichere Ernten und die Wirtschaftlichkeit der landwirtschaftlichen Betriebe auch in Zukunft zu gewährleisten, werden innovative Produkte, Verfahren und Dienstleistungen benötigt, welche die Weiterentwicklung von Anbausystemen mit konservierender und erosionsmindernder Bodenbearbeitung einschließen und somit einen Beitrag zur Reduzierung von oder den Verzicht auf die Anwendung von chemischen Pflanzenschutzmitteln ohne wesentliche Einbußen der Erntequalität und des Ertrages leisten.
Innovative Konzepte für verschiedene Kulturen
Hier knüpfen die eingereichten Projektskizzen an und legen unter anderem den Schwerpunkt auf die Entwicklung von neuen Aussaattechniken, den Einsatz von Zwischenfrüchten, die Verwendung von Drohnen und die Nutzung von Robotik in unterschiedlichen Kulturen aus Ackerbau, Obst- und Gemüsebau, Dauerkulturen, wie zum Beispiel Wein und Hopfen, sowie Baumschulen. Diese innovativen Projektideen bieten Lösungsansätze zur Optimierung des Anbaus und der Saattechnik in Mulchsystemen sowie zur gezielten und präzisen Unkrautentfernung, erarbeiten Entscheidungshilfen für ideale Behandlungszeitpunkte und Konzepte für eine optimierte Kombination von Haupt- und Zwischenfrüchten.
Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt. Im nächsten Schritt erfolgt eine fachliche Bewertung der Skizzen durch die BLE mithilfe ausgewiesener Expertinnen und Experten. Bei den vom BMEL als förderwürdig eingestuften Skizzen erfolgt anschließend die Antragsaufforderung und ‑prüfung mit dem Ziel, erste Projekte Anfang 2026 zu starten.