Umweltauswirkungen reduzieren – den Zustand der Ökosysteme im Einvernehmen mit der Seefischerei verbessern
Die deutsche Seefischerei steht angesichts des kritischen Zustands der Ökosysteme Nord- und Ostsee zunehmend im Fokus politischer und gesellschaftlicher Diskussionen. Fischereibetriebe stehen unter Druck: Sinkende Bestände, strengere Fangquoten, Meeresschutzgebiete und Offshore-Windparks führen zu wachsenden Einschränkungen.
Ziel der Förderung ist es, durch verbesserte technische Entwicklungen neuer Fanggeräte, ‑methoden und ‑techniken die Auswirkungen der Fischerei auf Meeresboden, Wasser, Klima und geschützte Arten deutlich zu verringern. Im Fokus stehen u. a. die Reduktion von unerwünschtem Beifang, eine höhere Selektivität der Fangtechnik sowie die Verbesserung der Energieeffizienz und des Tierwohls. Gleichzeitig sollen die Vorhaben die Interessen der Fischerei berücksichtigen und zur wirtschaftlichen Tragfähigkeit und Zukunftsfähigkeit der Branche beitragen.
Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die einen innovativen Beitrag zu einer verantwortungsvollen Nutzung mariner Ressourcen leisten. Damit sollen die Potenziale neuer, innovativer Ideen gezielt genutzt werden, etwa für präzisere Fangstrategien, automatisierte Beifangerfassung oder moderne Monitoringlösungen.
Weitere Informationen zur Bekanntmachung und Skizzeneinreichung finden Sie hier
Die Förderung erfolgt im Rahmen von den drei Modulen Forschung, Innovationsförderung des BMLEH und Digitalisierung.
Mit der Bekanntmachung über die die Förderung von Maßnahmen zur Entwicklung und Erprobung umweltschonender Fanggeräte und ‑methoden zur Unterstützung des Transformationsprozesses im Fischereisektor mit Mitteln aus dem Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) fördert das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) die umweltschonende und nachhaltige Seefischerei in Deutschland.
Hintergrund
Mit dem Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) schafft die Bundesregierung Voraussetzungen für den Ausbau der Offshore-Windenergie, um Klimaziele zu erreichen und die Energieversorgung auf erneuerbare Quellen umzustellen. Zur Abmilderung der Folgen auf marine Ökosysteme und die Fischerei sieht § 58 Absatz 2 WindSeeG finanzielle Mittel für Maßnahmen zur umweltschonenden Fischerei vor. Diese sollen die Transformation der Fischerei hin zu einer nachhaltigeren Wirtschaftsweise unterstützen und die Akzeptanz des Offshore-Ausbaus stärken.